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Weg frei für chinesische Börsengänge in den USA

Die chinesische Wertpapieraufsichtsbehörde hat ihre endgültigen Regeln für Offshore-Börsengänge inländischer Unternehmen veröffentlicht. Damit sollte die Kapitalbeschaffung für Unternehmen vom chinesischen Festland wiederbelebt werden, nachdem sie 2021 zum Erliegen gekommen waren. Börsengänge chinesischer Unternehmen im Ausland werden nun von der Aufsichtsbehörde überwacht; die neuen Regeln treten am 31. März in Kraft.

Wie aus dem von der China Securities Regulatory Commission (CSRC) veröffentlichten Dokument hervorgeht, verlangen die neuen Regeln von den Unternehmen die Einführung eines neuen Anmeldesystems und enthalten auch spezifische Leitlinien für Unternehmen, die außerhalb Chinas, z. B. in den USA, Geld aufnehmen wollen.

Ärger um Chinas Regeln für die Börsengänge in Übersee

Die letzte Woche veröffentlichten Regeln ähneln einem Ende 2021 von der CSRC herausgegebenen Entwurf, aber die Regeln für die Börsennotierung chinesischer Unternehmen in Übersee bieten nun Klarheit für Unternehmen, die sich Geld z.B. in den USA beschaffen wollen. Peking hatte versucht, bestimmte Firmen aus protektionistischen Gründen unter Berufung auf die nationale Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten am Gang nach Übersee zu hindern.

Nach den neuen Regeln müssen Unternehmen aus dem chinesischen Festland nun nationalen Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutzgesetze einhalten, bevor sie einen Offshore-Börsengang anstreben.

Die USA und China lagen in der Frage der Überprüfung von Unternehmen vor Börsengang lange Zeit im Clinch. Ende letzten Jahres wurde er schließlich beendet, als Peking bestimmten Forderungen der USA zustimmte. Damit war das drohende Delisting chinesischer Unternehmen in den USA zunächst vom Tisch.

Die neuen Regeln der CSRC beenden nun den ungeregelten Prozess der Börsengänge chinesischer Unternehmen in Übersee. „Die Offshore-Notierung ist eine Schlüsselkomponente der Öffnung der chinesischen Kapitalmärkte“, so die Wertpapieraufsichtsbehörde in ihrer Erklärung.

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Nach den neuen Vorschriften kann die CSRC Börsengänge in Übersee blockieren, wenn sie die Staatssicherheit beeinträchtigen oder wenn gegen Unternehmen oder ihre Aktionäre wegen Korruption und Bestechung ermittelt wird.

Die von chinesischen Unternehmen häufig genutzte Struktur der „Variable Interest Entity“ ist weiterhin gültig. Nach wie vor können Festlandunternehmen in den USA über eine Mantelgesellschaft an die Börse gehen, die in der Regel auf den Cayman-Inseln gegründet wird. Darüber hinaus verpflichten die chinesischen Vorschriften für die Notierung in Übersee Versicherungsträger der Aufsichtsbehörde über ihre Beteiligung an den Unternehmen, die einen Börsengang planen, zu berichten.

Eine wichtige Klausel besteht darin, dass die CSRC Unternehmen und Einzelpersonen mit Geldstrafen von bis zu 1,5 Mio. USD belegen kann, wenn sie irreführende Angaben machen oder gegen andere Vorschriften verstoßen.

Offshore-Börsengänge aus China kamen nach dem Listing des Taxi-Aggregators Didi Chuxing in den USA im Juni 2021 zum Stillstand. Didi, wie auch andere Tech-Unternehmen in China, gehen mit einer großen Menge an Nutzerdaten um, was Pekings Sorge bei deren Börsengängen in Übersee auf den Plan rief. Im folgenden Regulierungsstreit mit den USA musste Didi nach etwas weniger als 12 Monaten wieder delisten.

Die neuen Regeln erlauben es chinesischen Unternehmen nun wieder, sich an Überseemärkte wie New York zu wenden, um Geld via Börsengänge zu beschaffen. Laut CSRC müssen Unternehmen, die in sensiblen Sektoren tätig sind, sich zunächst einer Cybersicherheitsprüfung unterziehen und die Genehmigung der zuständigen Behörden einholen, bevor sie einen Börsengang im Ausland beantragen können.

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